SCHEIDUNGSVERFAHREN

Einvernehmliche Scheidung und die Streitige Scheidung.

Es gibt in Österreich zwei mögliche Gerichtsverfahren für eine Scheidung, die Einvernehmliche Scheidung und die Streitige Scheidung. Empfehlenswert ist es, eine Einvernehmliche Scheidung anzustreben und dafür auch Unterstützung durch Coaching, Mediation und anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

In bestimmten Fällen kann es auch empfehlenswert sein, zumindest vorerst keine Ehescheidung anzustreben. Was im Einzelfall das Beste ist, sollte jedenfalls in einer entsprechenden Beratung vorab geklärt werden.

Fragen und Antworten

Wir haben für Dich hier die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst und uns dabei um Verständlichkeit bemüht.

Einvernehmliche Scheidung:

Die Einvernehmliche Scheidung wird mit einem gemeinsamen Scheidungsantrag an das Gereicht eingeleitet. Sie Spart viel Geld, Nerven im Vergleich zu einer Streitigen Scheidung. Sie geht auch wesentlich schneller. Ca. 90% der Paare schaffen es, sich einvernehmlich scheiden zu lassen.

Streitige Scheidung:

Die streitige Scheidung wird mit einer Scheidungsklage bei Gericht eingeleitet.

Dies sollte grundsätzlich wohlüberlegt sein, da der Aufwand eines strittigen Scheidungsverfahrens weit größer ist als bei einer einvernehmlichen Scheidung und auch weit höhere Kosten entstehen können (die im äußersten Fall auch das Vermögen, über das eigentlich gestritten wird, aufbrauchen können). Manchmal geht es allerdings nicht anders, aber eine strittige Scheidungsauseinandersetzung vor Gericht sollte an sich immer der Plan B sein.

Im strittigen Scheidungsverfahren gilt die relative Anwaltspflicht. Das heißt, die Ehepartner können vor Gericht an sich selbst handeln und auch die Scheidungsklage selbst einbringen (etwa im Rahmen einer am Amtstag des Gerichtes zu Protokoll gegebenen Klage). Wer sich allerdings vertreten lassen möchte, kann dies ausschließlich durch einen Anwalt tun.