Offene Kommunikation als eheliche Pflicht
Eine neue OGH Entscheidung lässt aufhorchen
Was ist Betrug, wo fängt Untreue an?
Der Oberste Gerichtshof hielt in einer jüngeren Entscheidung fest, dass grundsätzlich auch rein „freundschaftliche“ Beziehungen zu einem Dritten eine Eheverfehlung sein können, wenn sie gegen den Willen des anderen Ehegatten gepflogen werden oder wenn ein Ehepartner sie dem anderen trotz ihrer über das übliche hinausgehenden Intensität verheimlicht.
Näheres dazu könnt Ihr hier nachlesen:
Facebook
Twitter
LinkedIn