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Offene Kommunikation als eheliche Pflicht
Der Oberste Gerichtshof hielt in einer jüngeren Entscheidung fest, dass grundsätzlich auch rein „freundschaftliche“ Beziehungen zu einem Dritten eine Eheverfehlung sein können
Der Oberste Gerichtshof hielt in einer jüngeren Entscheidung fest, dass grundsätzlich auch rein „freundschaftliche“ Beziehungen zu einem Dritten eine Eheverfehlung sein können
Unser Anwalt hat aus seiner langen Praxis ein paar Empfehlungen für Dich….
Karin Kiendler
Dampfschiffstraße 6/21
1030 Wien
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